2. KRITIS-Erfahrungsaustausch für Prüfer und Schulungsanbieter zu § 8a BSIG

Am Montag, den 8. Oktober 2018, findet der 2. KRITIS-Erfahrungsaustausch für Prüfer und Schulungsanbieter zu § 8a BSIG in Bonn statt. Dieser Austausch wurde vor einem Jahr vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ins Leben gerufen und wird durch Vertreter der Wirtschaft weitergeführt. Wir von HiSolutions freuen uns, den Auftakt als Veranstalter zu übernehmen.

Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen rund um das Thema KRITIS werden im Fokus der Praxisvorträge, Anwendungsszenarien und Diskussionsrunden der Veranstaltung stehen, welche in der Bonner Niederlassung von HiSolutions stattfindet.

Veranstaltungsort

Der 2. KRITIS-Erfahrungsaustausch für Prüfer und Schulungsanbieter zu § 8a BSIG findet in der Bonner Niederlassung von Hisolutions, Heinrich-Brüning-Str. 9, 53113 Bonn statt.

Hier finden Sie eine Wegbeschreibung.

Agenda

  • 10.00 Uhr Begrüßung und Networking
  • 10.30 Uhr Sachstandsbericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (Referat CK 32 - Schutz Kritischer Infrastrukturen - Grundsatz): Nachweiserbringung der Sektoren aus Korb 2, Rahmenbedingungen zum Umgang mit C5
  • 11.30 Uhr Beiträge der Experten: HiSolutions AG - Erfahrungen aus KRITIS-Prüfungen bei Sektoren aus Korb 1
  • 12.00 Uhr Beiträge der Experten: DQS GmbH - Erwartungen mit KRITIS-V-Prüfungen und Vorbereitung der Betreiber für eine KRITIS-Prüfung
  • 12.30 Uhr Mittagspause
  • 13.30 Uhr Open Space für den Austausch der Teilnehmer
  • 15.00 Uhr Präsentation der Kerndiskussionspunkte des Austauschs, Ergebnisse
  • 15.30 Uhr Feedback und Ausblick
  • 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung mit Ihren Kontaktdaten an percinkovic@hisolutions.com. Ihre Ansprechpartnerin ist Susanne Percinkovic. Da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bei umfangreichen Teilnahmeanfragen werden je Unternehmen nur ein bis zwei Vertreter zugelassen.

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